HFA verabschiedet Verlautbarung zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen

Aufgrund der mit der Nichteinhaltung von Regeln im Unternehmen verbundenen Haftungsrisiken führen Unternehmen zunehmend sog. Compliance-Management-Systeme (CMS) ein, um die Einhaltung der Regeln organisatorisch sicherzustellen und Risiken für wesentliche Regelverstöße präventiv zu begegnen. Zugleich werden Wirtschaftsprüfer vermehrt damit beauftragt, einzelne Teilbereiche des eingerichteten CMS zu beurteilen.

Link: http://www.idw.de

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