Arbeitskreis „Stand der Technik“
Der TeleTrusT-Arbeitskreis „Stand der Technik“ wurde 2015 als Untergremium der TeleTrusT-AG „Recht“ initiiert. Die Gründung folgte der Forderung des IT-Sicherheitsgesetzes, den „Stand der Technik“ bei technischen und organisatorischen Vorkehrungen in Unternehmen zu berücksichtigen bzw. einzuhalten. Inzwischen fordert auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung die Orientierung am Stand der Technik (Art. 32). Seitens des Gesetzgebers wurde jedoch bislang keine … Weiterlesen