§ 8a Absatz 1 BSIG – Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen
Anforderungskatalog für KRITIS-Betreiber und Prüfer Der vorliegende Anforderungskatalog bietet Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreibern) und prüfenden Stellen eine Konkretisierung der Anforderungen des § 8a Absatz 1 BSIG. Zudem stellt der Anforderungskatalog den prüfenden Stellen geeignete Kriterien für eine sachgerechte Prüfung der eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen vor, um die geforderten Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG erbringen zu … Weiterlesen