Stellungnahme der GDD zum Urteil des EuGH vom 06.10.2015 zu Safe Harbor
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. Oktober 2015 die Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission 2000/520/EG vom 26. Juli 2000 hinsichtlich der Datenübermittlung an US-Organisationen, die sich den Safe Harbor-Prinzipien unterwerfen, für unzulässig erklärt. Was auf den ersten Blick lediglich eine Abkehr vom „sicheren Hafen“ bedeutet, hat weitreichende Folgen für sämtliche Datenexporte in die Vereinigten Staaten … Weiterlesen