Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Durch das BMF-Schreiben wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010 berücksichtigt.

Link: www.bundesfinanzministerium.de

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