Kritische Anlagen sind Einrichtungen aus Sektoren wie Energie, Ernährung oder Gesundheit, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von hoher Bedeutung sind. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung kann zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit führen.
Deshalb sind Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) gemäß §§ 30 und 31 BSI-Gesetz (BSIG) dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit aller informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse zu ergreifen, die für die Funktionsfähigkeit der kritischen Anlagen maßgeblich sind und müssen dies dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 39 Absatz 1 BSIG nachweisen.