Der Mittelstand rückt zunehmend in das Visier von Internet-Kriminellen. Im Trend liegen vor allem Attacken auf die Verfügbarkeit von IT-Diensten, sofern Unternehmen kein „Schutzgeld“ zahlen.
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Der Mittelstand rückt zunehmend in das Visier von Internet-Kriminellen. Im Trend liegen vor allem Attacken auf die Verfügbarkeit von IT-Diensten, sofern Unternehmen kein „Schutzgeld“ zahlen.
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Anlässlich des europaweiten „Safer Internet Day“ am 7. Februar 2012 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Empfehlungen zur sicheren Konfiguration von Windows-PCs veröffentlicht. Die BSI-Empfehlungen bieten Anwendern konkrete Hilfestellungen bei der sicheren Konfiguration eines Windows-PCs für die private Nutzung sowie in einer zweiten Version für die Nutzung in kleinen Unternehmen.
Link: www.bsi.bund.de
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das „Register aktueller Cyber-Gefährdungen und -Angriffsformen“ veröffentlicht. Das Register zeigt in Form einer strukturierten Zusammenstellung auf, welchen Cyber-Gefährdungen Unternehmen und Institutionen ausgesetzt sein können. Die Analyse des BSI orientiert sich dabei an den typischen Phasen eines Cyber-Angriffs und bietet neben Informationen zu potenziellen Angreifern auch Hinweise auf deren Methoden, Angriffsvektoren und mögliche Angriffsziele im Unternehmen. Das Register dient so CIOs, IT-Planern, IT-Architekten, IT-Sicherheitsbeauftragten und anderen professionellen Anwendern von Informationstechnologie sowohl als Einstieg in die Thematik „Cyber-Sicherheit“ als auch als Hilfsmittel bei der eigenen Analyse von IT-Risiken sowie der Einrichtung präventiver und reaktiver Schutz- und Gegenmaßnahmen.
Ein wirksamer Schutz vor Cyber-Angriffen ist nur möglich, wenn Gefährdungen im Cyber-Raum sowie die eigene tatsächliche Gefährdungslage zumindest im Überblick bekannt sind. Diesen Überblick ermöglicht das Register des BSI im Hinblick auf die Vielzahl unterschiedlicher Cyber-Gefährdungen und Angriffsformen, die in der Praxis beobachtet werden. Da sich Cyber-Angriffe dynamisch weiterentwickeln, wird auch das Register in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.
Link: www.bsi.bund.de
Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) hat den Entwurf am 10.10.2011 verabschiedet. Der Hauptfachausschuss (HFA) hat ihn am 14.12.2011 billigend zur Kenntnis genommen.
IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten.
Der Entwurf steht als Download auf unserer Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. In Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 1/2012 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ erfolgt der Abdruck. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 25.05.2012.
Link: www.idw.de
Download: www.idw.de
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Heute hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 23. November 2011 erwarteten Vorschläge zur Modifizierung der Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfung beschlossen. Der Kommissionssitzung waren Presseberichten zufolge Auseinandersetzungen unter den Kommissaren zu einzelnen der von für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar Michel Barnier vorgelegten Vorschläge vorausgegangen.
Die Vorschläge sind in zwei Dokumenten enthalten, die bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Für den Bereich der Abschlussprüfer von Unternehmen im öffentlichen Interesse liegt ein in sich geschlossenes Regelungswerk in Form eines Verordnungsvorschlags vor. EU-Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht. Im Übrigen wird eine Modifizierung der derzeitigen sogenannten Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vorgeschlagen, die in Deutschland (vorgreifend) mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz 2005, dem Berufsaufsichtsreformgesetz 2007 sowie dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 umgesetzt worden ist. Auch eine geänderte Richtlinie müsste zunächst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um Rechtswirkungen entfalten zu können.
Link: www.wpk.de
Durch Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind rückwirkend zum 1. Juli 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Rechnungen deutlich reduziert worden. Der Rechnungsaussteller ist nunmehr – vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Übermittlung der Rechnung – frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er elektronische Rechnungen übermittelt (z.B. per E-Mail). Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung können durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren gewährleistet werden, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herstellen kann. Die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung oder eines elektronischen Datenaustauschverfahrens (EDI) ist für die elektronische Übermittlung einer Rechnung nur noch optional und nicht mehr verpflichtend.
In einem Interview mit Spiegel Online warnt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor einem Trojaner-Missbrauch durch Kriminelle. „Mehrere Bundesländer haben anscheinend diese Software eingesetzt. Jetzt muss schnell und vorbehaltlos eine koordinierte Aufklärung erfolgen, was damit möglich ist und nicht.“
Link: www.bmj.de
Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch die „Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV)“ um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Mit BMF-Schreiben [Glossar] vom 28. September 2011 sind die endgültigen Taxonomien verbindlich veröffentlicht worden. Die Finanzverwaltung ist ab Mai 2012 technisch in der Lage, Datensätze dieser Taxonomien anzunehmen. Bis dahin ist eine Test-Übermittlung mit der Pilotierungstaxonomie vom 16. Dezember 2010 möglich.
Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt.
Schon in den nächsten Tagen werden hierzu den ca. 41 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre so genannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.
Dieses sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig und schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse. Denn falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 netto weniger im Geldbeutel hat, weil der Arbeitgeber, z.B. aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse, zunächst mehr Lohnsteuer [Glossar] einbehalten muss.