Gemeinsame Pressekonferenz der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Rund 7 Monate verbleiben bis zur Umstellung: Ab dem 01.02.2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Das funktioniert jedoch nicht automatisch: Um von den Verbesserungen im Zahlungsverkehr zu profitieren, müssen alle Nutzer von Überweisungen und Lastschriften in Euro die SEPA-Umstellung jetzt aktiv und unmittelbar angehen.
Link: www.bundesbank.de
Im Rahmen des 13. Deutschen IT-Sicherheitskongresses, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit in Bonn ausrichtet, hat heute die konstituierende Sitzung des Beirats der Allianz für Cyber-Sicherheit stattgefunden. Aufgabe des Beirats ist es, die geleistete Arbeit der Allianz für Cyber-Sicherheit kritisch zu reflektieren und Impulse für die zukünftigen Themen und Schwerpunkte zu geben. Der Beirat nimmt dabei keine operative, sondern eine beratende Funktion wahr.
Link: www.bsi.de
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Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.
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Link: www.bundesgerichtshof.de
Schon in weniger als einem Jahr wird das deutsche DTA-Verfahren abgeschaltet. Der Zahlungsverkehr über die Single Euro Payments Area (SEPA) wird dann sowohl für die Überweisungen als auch für die Lastschriften zur Pflicht für alle Teilnehmer des Zahlungsverkehrs.
Die anstehenden Veränderungen des Zahlungsverkehrs betreffen nahezu alle Unternehmen des Wirtschaftskreislaufes. Einzelhandelsunternehmen wie alle Wirtschaftsbeteiligten müssen alle Unternehmensbereiche nach SEPA-Relevanz untersuchen und entsprechende Lösungen implementieren.
Mit dem SEPA-Leitfaden soll kompakt über die wesentlichen Eigenschaften der SEPA informiert werden, um die notwendigsten Informationen für den SEPA-Umsetzungsprojekt bereitzustellen, das in jedem Unternehmen mit Zahlungsverkehr notwendig ist. In dem letzten, praxisnahen Kapitel werden die Top 5 Themen zusammengefasst, die sich aus Erfahrungen bei den bereits gestarteten SEPA-Umsetzungen ergeben haben.
Link: www.einzelhandel.de
Das SEPA-Begleitgesetz wurde am 8. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Tag danach in Kraft getreten.
Damit ist nun endgültig gesichert, dass das elektronische Lastschriftverfahren ELV in der bekannten Form bis zum 1. Februar 2016 unverändert fortgeführt werden kann.
Auch über dieses Enddatum hinaus spricht nichts gegen eine Fortführung des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) in einer dann nach SEPA-Regeln angepassten Form. Der HDE konnte gemeinsam mit den Dienstleistern des Handels entsprechende Änderungen der SEPA-Regularien erreichen. Entsprechende Schritte zur Umsetzung eines ELV unter SEPA wurden bereits eingeleitet und können nun rechtzeitig umgesetzt werden.
Link: www.einzelhandel.de
Der Entwurf des BMF-Schreibens zu den GoBD stellt aus Sicht des IDW eine wesentliche Verschärfung der Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen dar. Insbesondere die Abkehr von der geltenden Auslegung der GoBS und die überaus rigiden Regelungen zur Archivierung bereiten nach Ansicht des IDW erhebliche Probleme in der Praxis. In weiten Teilen besteht Nachbesserungsbedarf, weil viele Anforderungen der Finanzverwaltung an die Aufbewahrungsregeln, die Datenzugriffsregeln für die Betriebsprüfung und die Anforderungen an die GoB unverständlich bleiben und damit erhebliche Gefahren für die Steuerpflichtigen beinhalten.
Link: www.idw.de
Die GoBD sollen die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) von 1995, die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) von 2001 sowie die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ bündeln. Nach einer verbandsöffentlichen Kommentierungsphase werden die GoBD voraussichtlich im Sommer 2013 als BMF-Schreiben veröffentlicht.
Link: http://www.elektronische-steuerpruefung.de
Die „European Securities and Markets Authority“ (ESMA) hat am 24. Februar 2012 Leitlinien unter dem Titel „Systeme und Kontrollen für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten Handelsumfeld“ (ESMA/2012/122 DE) veröffentlicht.
Inhaltlich fallen diese Anforderungen unter den Anwendungsbereich des § 25a KWG. Somit haben die Institute auch mit Blick auf ihre Aktivitäten im Rahmen eines automatisierten Handelsumfelds ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, das den in § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG niedergelegten Kriterien entspricht. In diesen Kontext wird der vorliegende Entwurf eines Rundschreibens eingebettet.
Link: www.bafin.de
Das Umsetzungsrahmenwerk richtet sich an Behörden und Unternehmen, die gerade dabei sind, ein Notfallmanagement aufzubauen und sich dabei am BSI-Standard 100-4 ausrichten.
Link: https://www.bsi.bund.de
Die Gewährleistung von Cyber-Sicherheit gehört zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Übereinstimmend werden national und international größere IT-Ausfälle als reale Gefahr und globale Bedrohung angesehen.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich hat daher die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen vorgelegt. Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien und wurde am 5. März 2013 den betroffenen Verbände zur Stellungnahme zugeleitet.
Link: www.bmi.bund.de