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Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie

BSI

Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) wurde am 29.06.2017 verkündet. Es dient im Wesentlichen der Umsetzung der NIS-Richtlinie, die im August 2016 in Kraft getreten ist. Diese definiert Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der europäischen Union. Mit der Richtlinie wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für Kritische Infrastrukturen, sowie für bestimmte Anbieter digitaler Dienste wie Cloud-Services und Online-Marktplätze geschaffen. Das BSI erhält vor diesem Hintergrund neue Aufgaben und Befugnisse – eine wichtige Voraussetzung, um die Cyber-Sicherheit in Deutschland weiter zu verbessern.

Link: www.bsi.bund.de