Am heutigen Tag wurde im Bundesgesetzblatt der erste Teil der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) veröffentlicht. Die Verordnung regelt, welche Unternehmen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen.
Der zweite Teil der KRITIS-Verordnung mit den Sektoren Finanzen, Transport und Verkehr sowie Gesundheit wird bis Anfang 2017 erwartet.
Die BSI-Kritisverordnung tritt am 3. Mai in Kraft.
Link: www.kritis.bund.de