Die Europäische Kommission hat auf ihrer Internetseite zwei Technische Durchführungsstandards zum neuen europäischen Aufsichtsregime Solvency II veröffentlicht. Ein Standard befasst sich mit den Meldebögen für die Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörden, der andere mit den Verfahren, Formaten und Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – SFCR), den Versicherer ab 2017 erstellen müssen. Beide sollen Ende Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Link: www.bafin.de