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IDW RS FAIT 5: Beachtung der GoB beim IT-Outsourcing einschließlich Cloud Computing

Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen einschließlich Cloud Computing (IDW RS FAIT 5) (Stand: 04.11.2015) wurde verabschiedet.

Der IDW RS FAIT 5 konkretisiert die bei der Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Prozessen und Funktionen (IT-Outsourcing) aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme und verdeutlicht die beim Einsatz von Cloud Computing möglichen Risiken für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Bei allen Arten des Outsourcings und damit auch beim Cloud Computing verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen bei den gesetzlichen Vertretern des auslagernden Unternehmens. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Vertreter die aus dem Outsourcing entstehenden Risiken und die damit verbundenen Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem des Unternehmens beachten. Hierzu zählen auch die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen, insb. der Anforderungen der Abgabenordnung bzw. der mit dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlichten GoBD an die Verarbeitung, den Zugriff und die Aufbewahrung ergeben. IDW RS FAIT 5 ist ab 01.01.2016 anzuwenden.

Link: www.idw.de