Seit dem 1. Januar 2015 gelten die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Und seitdem wird in den Unternehmen und in der Fachwelt diskutiert, ob und welche Maßnahmen hierfür zu ergreifen sind. Das betrifft vor allem auch die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine geordnete und sichere Belegablage. Hierauf müssen insbesondere viele mittelständische Unternehmen achten, die nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah buchen. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt. Hilfestellung hierfür legt die AWV nun mit einer Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten und sicheren Belegablage vor, die sie allen Steuerpflichtigen als Orientierung und Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.
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