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Ver­öf­fent­li­chung des „IT-Si­cher­heits­ka­ta­logs“ ge­mäß § 11 Ab­satz 1a En­WG

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 11 Absatz 1a EnWG im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Katalog von Sicherheitsanforderungen erstellt und veröffentlicht, der dem Schutz gegen Bedrohungen der für einen sicheren Netzbetrieb notwendigen Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme dient (IT-Sicherheitskatalog).

Link: www.bundesnetzagentur.de