Der Bundesrat hat das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme am 10. Juli 2015 gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt in großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz soll zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme führen. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, verpflichtet es insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen – wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind Sicherheitsvorfälle künftig zu melden. Zudem werden Hard- und Software-Hersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet. Das Gesetz verbessert auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet.
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