Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen veröffentlicht.
Die Verordnung legt die Regelungen und Verfahren für die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen durch beaufsichtigte Unternehmen an die nationalen zuständigen Behörden und die EZB fest. Institute, die die internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS) auf konsolidierter Ebene anwenden, sind bereits heute zur Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen verpflichtet.