Ein vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V) bei der renommierten Berliner Anwaltskanzlei Knauthe in Auftrag gegebenes Gutachten offenbart alarmierende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Die Verfassungsrechts-Experten Christoph Ahlhaus und Endrik Holzinger führen in einer umfassenden Stellungnahme detailliert sieben verfassungsrechtliche Bedenken auf, wie beispielsweise die fehlende Einbindung der informationstechnischen Strukturen des Bundes.