Der Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Dienstleistungen einschließlich Cloud Computing (IDW ERS FAIT 5) wurde verabschiedet.
IDW ERS FAIT 5 konkretisiert die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme bei der Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Dienstleistungen. Er verdeutlicht auch die beim Einsatz von Cloud Computing möglichen Risiken für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
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