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IDW ERS FAIT 5 zu den GoB bei IT-Outsourcing einschließlich Cloud Computing

Der Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Dienstleistungen einschließlich Cloud Computing (IDW ERS FAIT 5) wurde verabschiedet.

IDW ERS FAIT 5 konkretisiert die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme bei der Auslagerung von rechnungslegungsrelevanten Dienstleistungen. Er verdeutlicht auch die beim Einsatz von Cloud Computing möglichen Risiken für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Link: www.idw.de