Der Entwurf befasst sich mit der Abschlussprüfung bei teilweiser Auslagerung der Rechnungslegung auf Dienstleistungsunternehmen. Er stellt die Pflichten und die Vorgehensweise des Abschlussprüfers dar, um ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise auch in den Fällen zu erlangen, in denen ein auslagerndes Unternehmen für Zwecke der Rechnungslegung relevante Dienstleistungen eines oder mehrerer Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nimmt.
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