Der vorgelegte Richtlinienentwurf von der Kommission vorgeschlagenen sieht zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ vor, zum anderen Mittel und Wege, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können. Die Richtlinie wird es den nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen. Gleichzeitig soll es für die Opfer rechtswidriger Handlungen leichter werden, Schadenersatz zu erhalten.
Link: ec.europa.eu