Das SEPA-Begleitgesetz wurde am 8. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Tag danach in Kraft getreten.
Damit ist nun endgültig gesichert, dass das elektronische Lastschriftverfahren ELV in der bekannten Form bis zum 1. Februar 2016 unverändert fortgeführt werden kann.
Auch über dieses Enddatum hinaus spricht nichts gegen eine Fortführung des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) in einer dann nach SEPA-Regeln angepassten Form. Der HDE konnte gemeinsam mit den Dienstleistern des Handels entsprechende Änderungen der SEPA-Regularien erreichen. Entsprechende Schritte zur Umsetzung eines ELV unter SEPA wurden bereits eingeleitet und können nun rechtzeitig umgesetzt werden.
Link: www.einzelhandel.de