Der Entwurf des BMF-Schreibens zu den GoBD stellt aus Sicht des IDW eine wesentliche Verschärfung der Rechtslage zu Lasten des Steuerpflichtigen dar. Insbesondere die Abkehr von der geltenden Auslegung der GoBS und die überaus rigiden Regelungen zur Archivierung bereiten nach Ansicht des IDW erhebliche Probleme in der Praxis. In weiten Teilen besteht Nachbesserungsbedarf, weil viele Anforderungen der Finanzverwaltung an die Aufbewahrungsregeln, die Datenzugriffsregeln für die Betriebsprüfung und die Anforderungen an die GoB unverständlich bleiben und damit erhebliche Gefahren für die Steuerpflichtigen beinhalten.
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