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Konsultation 2/2013 – Entwurf eines Rundschreibens zu Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten

Die „European Securities and Markets Authority“ (ESMA) hat am 24. Februar 2012 Leitlinien unter dem Titel „Systeme und Kontrollen für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten Handelsumfeld“ (ESMA/2012/122 DE) veröffentlicht.

Inhaltlich fallen diese Anforderungen unter den Anwendungsbereich des § 25a KWG. Somit haben die Institute auch mit Blick auf ihre Aktivitäten im Rahmen eines automatisierten Handelsumfelds ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, das den in § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG niedergelegten Kriterien entspricht. In diesen Kontext wird der vorliegende Entwurf eines Rundschreibens eingebettet.

Link: www.bafin.de