Die „European Securities and Markets Authority“ (ESMA) hat am 24. Februar 2012 Leitlinien unter dem Titel „Systeme und Kontrollen für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten Handelsumfeld“ (ESMA/2012/122 DE) veröffentlicht.
Inhaltlich fallen diese Anforderungen unter den Anwendungsbereich des § 25a KWG. Somit haben die Institute auch mit Blick auf ihre Aktivitäten im Rahmen eines automatisierten Handelsumfelds ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, das den in § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG niedergelegten Kriterien entspricht. In diesen Kontext wird der vorliegende Entwurf eines Rundschreibens eingebettet.
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