Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Dezember 2012 das aktualisierte Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.
Die neue Fassung ist vor allem auf die Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie („CRD IV“) zurückzuführen. Außerdem hatte die EBA schon im September 2011 mit den „EBA Guidelines on Internal Governance“ ein Regelwerk vorgelegt, das neben allgemeinen Corporate Governance-Anforderungen auch die „Internal Governance“ im engeren Sinne betrifft und damit das Risikomanagement nach § 25a Kreditwesengesetz berührt. Näheres zu den einzelnen Änderungen und Ergänzungen ist dem begleitenden Anschreiben zu entnehmen.
Auch die Neufassung hält an der grundsätzlichen prinzipienorientierten Ausrichtung der MaRisk fest und räumt dem Proportionalitätsgedanken weiterhin großes Gewicht ein.
Die neue Fassung der MaRisk tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Um den Instituten ausreichende Umsetzungszeiträume einzuräumen, sind Anforderungen, die im MaRisk-Kontext neu sind und nicht bloß klarstellenden Charakter haben, bis zum 31. Dezember 2013 umzusetzen. Die Institute müssen also bis zu diesem Tag mit Blick auf diese neuen Anforderungen nicht mit aufsichtlichen Sanktionen rechnen.
Link: www.bafin.de