Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW RS FAIT 4) konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten.
DEr HFA verabschiedete den IDW RS FAIT 4 am 08.08.2012. Er wird in Heft 10/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2012 veröffentlicht werden.
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