Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) hat den Entwurf am 10.10.2011 verabschiedet. Der Hauptfachausschuss (HFA) hat ihn am 14.12.2011 billigend zur Kenntnis genommen.
IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten.
Der Entwurf steht als Download auf unserer Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. In Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 1/2012 der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ erfolgt der Abdruck. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 25.05.2012.
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