Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch die „Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV)“ um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Mit BMF-Schreiben [Glossar] vom 28. September 2011 sind die endgültigen Taxonomien verbindlich veröffentlicht worden. Die Finanzverwaltung ist ab Mai 2012 technisch in der Lage, Datensätze dieser Taxonomien anzunehmen. Bis dahin ist eine Test-Übermittlung mit der Pilotierungstaxonomie vom 16. Dezember 2010 möglich.
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