Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt.
Schon in den nächsten Tagen werden hierzu den ca. 41 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre so genannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.
Dieses sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig und schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse. Denn falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 netto weniger im Geldbeutel hat, weil der Arbeitgeber, z.B. aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse, zunächst mehr Lohnsteuer [Glossar] einbehalten muss.
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