In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen begrüßt das IDW, dass das BMF im überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen einige Kritikpunkte am Erstentwurf aufgegriffen hat. Nach wie vor weisen einzelne Regelungen aber Zweifelsfragen oder nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehende Anforderungen auf, die nach Ansicht des IDW einer nochmaligen Befassung bedürfen. Hierzu zählen neben der Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs u.a. die besonderen Vorschriften für Betriebsstätten, steuerbegünstigte Körperschaften und Betriebe gewerblicher Art, die technische Ausgestaltung der Taxonomie sowie die nicht eindeutigen Ausführungen zur zeitlichen Reichweite der Nichtbeanstandungsregel.
Link: www.idw.de
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