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Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat am 8. Juli 2011 diesem Gesetz nicht zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird zurzeit geprüft. Eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der geplanten Regelung an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen. Die Wichtigsten sollen hier in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt und interessierten Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Link: http://www.bundesfinanzministerium.de

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