Zu den „Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“, kurz EVB-IT, stehen neue Arbeitshilfen zum Abruf bereit. Ab sofort wird das Angebot zu den EVB-IT Systemlieferung – wie zuvor auch schon zu den EVB-IT System – durch Nutzerhinweise und ein ausgefülltes Vertragsmuster ergänzt. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
Link: www.cio.bund.de
Einen Kommentar schreiben