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Aufruf an das BSI zur Klarstellung der Technischen Richtlinie „Vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung“

Mit der Technischen Richtlinie 03125 zur vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitspeicherung (TR-VELS) versucht das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) allgemeingültige Kriterien für IT-gestützte Archiv-Systeme festzulegen. In dem Schreiben vom 11.08.2010 an den Präsidenten des BSI verdeutlicht der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) die Notwendigkeit zur Klarstellung dieser Richtlinie.

Anlass zur Kritik gibt das BSI, indem suggeriert wird, dass ausschließlich die in der TR-VELS vorgestellte Lösung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Damit verkennt das BSI die Prinzipienorientierung des HGB und stellt abweichende technische Lösungen unter den Generalverdacht, nicht den gesetzlichen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen zu entsprechen.

Quelle:

http://www.idw.de/idw/portal/d600858/index.jsp

Link zur Richtlinie des BSI:

https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html

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