Zurüruck zum Inhalt

Anbindung von Krankenhäusern an die Telematikinfrastruktur

Mit dem Anschluss der ersten Praxis an die Telematikinfrastruktur Ende 2017 wurde der Grundstein für die hochsichere, interoperable Vernetzung des Gesundheitswesens gelegt. Schritt für Schritt folgen nun weitere Berufsgruppen und Einrichtungen. So ist die TI-Anbindung für Krankenhäuser seit dem 01.01.2021 laut § 341 Absatz 7 SGB V vorgeschrieben. Bei der Einrichtung der TI gilt es zahlreiche Dinge zu beachten. Deshalb stellt die gematik das Dokument „Anschluss von Krankenhäusern an die TI – Eine Übersicht über die Telematikinfrastruktur im stationären Sektor“ bereit. Das informative Dokument richtet sich an die IT-Experten eines Krankenhauses. Es beschreibt alle für den TI-Anschluss notwendigen Komponenten und Anwendungen. Zudem vermittelt das Dokument so praxisnah wie möglich, worauf das IT-Fachpersonal während der Installation der TI achten muss.

Link: fachportal.gematik.de