Die mit Datum vom 22.10.2019 als geeignet im Sinne des BSI-Gesetzes festgestellte Version 1.1 des B3S wurde überarbeitet und dem BSI Anfang Juli 2022 zur neuerlichen Eignungsfeststellungsprüfung vorgelegt. Die Dauer der Prüfung kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Auch inhaltlich können sich aus der Bewertung des Bundesamtes noch Änderungen ergeben.
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