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Gesetz zur Erhöhung der IT-Sicherheit im Bundestag mit Koali­tions­mehrheit beschlossen

Die Bundesregierung will die Informationssicherheit weiter verbessern. Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (19/26106, 19/26921, 19/27035 Nr. 1.7) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/28844) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die Oppositionsfraktionen gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28845) vor.

Link: www.bundestag.de