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Umsetzungshinweise und Anwendungsfälle für die elektronische Patientenakte

Die Geschäftsstelle der DKG hat in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus den Mitglieds¬verbänden und Krankenhäusern Umsetzungshinweise zur Unterstützung der Aktivitäten der Krankenhäuser bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erarbeitet. Die Verpflichtung zur Unterstützung der ePA im Krankenhaus greift ab 1. Januar 2021. Eine gesetzliche Sanktionierung ist für Krankenhäuser vorgesehen, die zum 1.1.2022 die notwendigen Voraussetzungen für die ePA im Krankenhaus noch nicht geschaffen haben.

Link: www.dkgev.de