Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den im Juni von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgelegten „Branchenspezifischen Sicherheitsstandard für Krankenhäuser“ („B3S“) geprüft und die Eignung festgestellt. Die „Feststellungsurkunde“ wurde am gestrigen Nachmittag von BSI-Präsident Arne Schönbohm an DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum überreicht. Betreiber sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“ aus dem Kliniksektor, die den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes unterliegen, müssen ihre Informationstechnologie nach dem Stand der Technik absichern und können dies nun anhand des B3S umsetzen.
Link: www.dkgev.de