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Informationssicherheit im Krankenhaus

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will der Gesetzgeber wirksame Schutzmechanismen für die sogenannten kritischen Infrastrukturen in Deutschland festschreiben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzt sich aktiv u. a. mit der Definition eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für die Verbesserung der IT-Sicherheit in den deutschen Krankenhäusern ein. Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme in den Krankenhäusern dient in letzter Konsequenz auch der Patientensicherheit.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat den im Dezember 2018 veröffentlichten Entwurf eines Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) entsprechend den Hinweisen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik überarbeitet und nach Abstimmung und Freigabe durch den Branchenarbeitskreis „Medizinische Versorgung“ des UP KRITIS sowie der hierfür zuständigen Gremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft dem BSI die finale Fassung (Version 1.0) zur abschließenden Prüfung der Eignung des B3S für die Umsetzung der Anforderungen nach § 8a BSIG zugeleitet.

Nachfolgend finden Sie die zur Eignungsfeststellung eingereichte Fassung des B3S (Version 1.0) vom 2.4.2019. Über das Ergebnis der Prüfung wird an dieser Stelle informiert.

Link: www.dkgev.de