Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat den ersten von zwei geplanten Teilen eines Entwurfs für einen Branchenspezifischen Sicherheitsstandard erstellt und mit dem Branchenarbeitskreis „Medizinische Versorgung“ in mehreren, teils umfangreichen Kommentierungsrunden abgestimmt. Sowohl der Branchenarbeitskreis als auch die hierfür zuständigen Gremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die Freigabe für die Weiterleitung des vorliegenden Entwurfs an das BSI erteilt, mit dem Ziel, die Eignung des B3S für die Umsetzung der Anforderungen nach § 8a BSIG festzustellen.
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