Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Sektor Ernährung, die den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes unterliegen, müssen ihre Informationstechnologie seit dem 3. Mai 2018 nach dem Stand der Technik abgesichert haben. Mit dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) Lebensmittelhandel hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun den zweiten Sicherheitsstandard für eine KRITIS-Branche anerkannt. Im Rahmen des Cyber-Sicherheitstags der Allianz für Cyber-Sicherheit in Düsseldorf hat BSI-Präsident Arne Schönbohm den Bescheid zur Eignung des Standards an Vertreter des Lebensmittelhandels übergeben.
Link: www.bsi.bund.de