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Arbeitskreis „Stand der Technik“

Der TeleTrusT-Arbeitskreis „Stand der Technik“ wurde 2015 als Untergremium der TeleTrusT-AG „Recht“ initiiert. Die Gründung folgte der Forderung des IT-Sicherheitsgesetzes, den „Stand der Technik“ bei technischen und organisatorischen Vorkehrungen in Unternehmen zu berücksichtigen bzw. einzuhalten. Inzwischen fordert auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung die Orientierung am Stand der Technik (Art. 32). Seitens des Gesetzgebers wurde jedoch bislang keine Konkretisierung des Technologieniveaus geliefert. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Behörden bzw. öffentliche Stellen.

Seit seiner Etablierung ist der TeleTrusT-AK „Stand der Technik“ bestrebt, betroffenen Unternehmen, Anbietern und Diensteistern Hilfestellung bei der Bestimmung des „Standes der Technik“ zu geben. Daraus resultierend wurde 2016 die 1. Version der TeleTrusT-Handreichung „Stand der Technik“ veröffentlicht, in der die technischen und organisatorischen Maßnahmen spezifiziert beschrieben sind.

Um die Aktualität des Dokumentes sicherzustellen, sieht sich der Arbeitskreis der Fortschreibung verpflichtet.

Link: www.teletrust.de