Die Bedeutung der Informationssicherheit ist für den Energiesektor von hoher und weiterhin zunehmender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur nach § 11 Abs. 1b EnWG den Auftrag, einen Katalog von Sicherheitsanforderungen zum Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Betrieb von Energieanlagen notwendig sind, zu erstellen (sog. „IT-Sicherheitskatalog“).
Link: www.bundesnetzagentur.de