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IT-Sicherheit: Aufsicht konkretisiert Anforderungen an die Kreditwirtschaft

BaFin

Anfang November veröffentlichte die BaFin die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT, siehe BaFinJournal November 2017). Die BAIT sind nunmehr der zentrale Baustein der IT-Aufsicht für alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland. Sie richten sich an die Geschäftsleitungen der Unternehmen.

Ziel der BAIT ist es, einen verständlichen und flexiblen Rahmen für das Management der IT-Ressourcen, des Informationsrisikos und der Informationssicherheit zu schaffen. Sie sollen auch dazu beitragen, das unternehmensweite IT-Risikobewusstsein in den Instituten und gegenüber den Auslagerungsunternehmen zu erhöhen. Auch die Erwartungen der Bankenaufsicht an die Institute in Bezug auf die Steuerung und Überwachung des IT-Betriebs – einschließlich des hierfür notwendigen Berechtigungsmanagements, der Anforderungen an das IT-Projektmanagement und die Anwendungsentwicklung – ist nunmehr transparent. Die BAIT adressieren insgesamt die Themenbereiche, die die Aufsicht aufgrund der Ergebnisse der IT-Prüfungspraxis als besonders wichtig einstuft.

Link: www.bafin.de