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Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Das IDW hat gegenüber dem BMF zwei Klarstellungen bei der elektronische Rechnungsstellung gefordert: Zum einen darf eine Änderung des Datenformats der elektronisch gespeicherten Rechnung bei unverändertem Inhalt nicht zu einem Verlust des Anspruchs auf Vorsteuerabzug führen. Zum anderen soll das Kriterium der Lesbarkeit der auf Datenträgern gespeicherten elektronischen Rechnungen dadurch erfüllt sein, dass Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Unterlagen lesbar gemacht werden können.

Link: www.idw.de

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