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EU-Kommission: Vorschläge zur „Reform des Abschlussprüfungsmarktes“

Heute hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 23. November 2011 erwarteten Vorschläge zur Modifizierung der Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfung beschlossen. Der Kommissionssitzung waren Presseberichten zufolge Auseinandersetzungen unter den Kommissaren zu einzelnen der von für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar Michel Barnier vorgelegten Vorschläge vorausgegangen.

Die Vorschläge sind in zwei Dokumenten enthalten, die bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Für den Bereich der Abschlussprüfer von Unternehmen im öffentlichen Interesse liegt ein in sich geschlossenes Regelungswerk in Form eines Verordnungsvorschlags vor. EU-Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht. Im Übrigen wird eine Modifizierung der derzeitigen sogenannten Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vorgeschlagen, die in Deutschland (vorgreifend) mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz 2005, dem Berufsaufsichtsreformgesetz 2007 sowie dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 umgesetzt worden ist. Auch eine geänderte Richtlinie müsste zunächst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um Rechtswirkungen entfalten zu können.

Link: www.wpk.de

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