Zurüruck zum Inhalt

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung trotz fehlenden Kontierungsvermerks

In Zeiten zunehmender Digitalisierung ergeben sich in der Praxis immer häufiger Fragen, wie die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sichergestellt werden kann. Grundsätzlich müssen alle Geschäftsvorfälle retrograd und progressiv nachprüfbar sein. Die progressive Prüfung beginnt beim Beleg, geht über die Grundaufzeichnungen zu den Konten und schließlich zur Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung bzw. zur Steueranmeldung/Steuererklärung. Die retrograde Prüfung verläuft umgekehrt. Hinsichtlich der Kontierung fordert das BMF in seinen Grundsätzen ordnungsmäßiger DV – gestützter Buchführungssysteme (GoBS) vom 7.11.1995 (Az.: IV A 8 – S 0316 – 52/95- BStBl 1995 I S. 738), dass Angaben zur Kontierung auf dem Beleg zu erfolgen haben. Ein solches Vorgehen ist jedoch stets mit Mehraufwand verbunden. Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht.

Link: http://www.dstv.de

Einen Kommentar schreiben

Ihre Email wird NIE veröffentlicht oder weitergegeben. Benötigte Felder sind markiert *
*
*