Durch das BMF-Schreiben wird die Pflicht zur elektronischen Ãœbermittlung der Umsatzsteuererklärung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010 berücksichtigt.
Durch das BMF-Schreiben wird die Pflicht zur elektronischen Ãœbermittlung der Umsatzsteuererklärung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010 berücksichtigt.
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