Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die „Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste im Internet“ hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sich das Bundestagsplenum am 18.11.2010 in erster Lesung befassen will.
Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, soll mit den De-Mail-Diensten eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, „die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet“.
Link: www.juris.de
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